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VG Augsburg, 24.03.2011 - Au 1 K 11.30050 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylbewerber; Demokratische Republik Kongo; Einreise auf dem Landweg; Flüchtlingsschutz; ungeeignete Beweisangebote - Zeugeneinvernahme ausländischer Staatsangehöriger durch die deutsche Botschaft; Abschiebungsverbote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.03.2011 - Au 1 K 11.30050
- VG Augsburg, 24.03.2011 - Au 1 K 11.30050
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81
Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …
Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2011 - Au 1 K 11.30050
Trotz der Verpflichtung des Gerichts zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beweisanträge unter anderem dann abgelehnt werden, wenn das Beweismittel unerreichbar oder schlechthin untauglich ist (vgl. nur BVerwG vom 9.5.1983 Az. 9 B 10466/81 - RdNrn. 4 f. m.w.N.).Der beantragte Hoheitsakt, der mit der Zeugeneinvernahme durch die deutsche Botschaft verbunden ist, kann aber nur gegenüber deutschen Staatsangehörigen vorgenommen werden (vgl. BVerwG vom 9.5.1983 a.a.O.).
- LG München I, 08.09.2016 - 13 T 5185/16
Rechtswidrigkeit des Vollzugs von Abschiebhaft
Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24.03.2011, Az. Au 1 K 11.30050 wurde die Klage abgewiesen.